SGU steht für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz und ist ein Begriff aus dem SCC-Regelwerk.
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SCC Sicherheits Certifikat Contraktoren / Scope I
Bei Unternehmen und Unternehmern, die Arbeitsleistungen bei ihren Kunden vor Ort erbringen oder Personal verleihen, zählt nicht nur die Kernkompetenz, mit der sie die Leistung erbringen. Besonders wichtig ist es auch, hinsichtlich Sicherheit sowie Gesundheits- und Umweltschutz (SGU) Vertrauen zu schaffen.
Dazu ist es erforderlich, ein zuverlässiges Management für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz einzuführen und durch eine unabhängige Organisation zertifizieren zu lassen. Bekannte und auch außerhalb Deutschlands verbreitete Standards sind hierbei das SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren) sowie das SCP (Sicherheits Certifikat für Personaldienstleister).
Durch eine Zertifizierung Ihres Managementsystems nach SCC oder SCP beweisen Sie Kompetenz im Bereich SGU. Dies ist insbesondere in sicherheitskritischen Branchen wie beispielsweise in der Mineralöl verarbeitenden Industrie, Raffinerien und Kraftwerken notwendig, da hier schon ein kleines Ereignis weitreichende Folgen haben kann.
Inhalte Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC)
SGU: Politik, Organisation und Engagement des Managements
SGU-Gefährdungsbeurteilung
SGU-Schulung, -Information und -Unterweisung
SGU-Bewusstsein
SGU-Projektplan
Umweltschutz
Vorbereitung auf Notfallsituationen
SGU-Inspektionen
Betriebsärztliche Betreuung
Beschaffung und Prüfung von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen und Arbeitsstoffen
Beschaffung von Dienstleistungen
Meldung, Registrierung und Untersuchung von Unfällen, Beinaheunfällen und unsicheren Situationen
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Berufsgenossenschaft
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Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
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Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
gesetzliche Unfallversicherung
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PSA persönliche Schutzausrüstungen
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Gefährdungsbeurteilung
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SiGeKo / Sicherheits-und Gesundheitsschutz-Koordinator
Die Qualifikation zum „Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator“ (SiGeKo) basiert auf der Baustellenverordnung von 1998. Die Details zur Qualifikation werden in den Anlagen der technischen Regel namens „RAB 30“ definiert. Die RAB 30 ist teil des technischen Regelwerkes der Baustellenverordnung. Als geeigneter Koordinator im Sinne der Baustellenverordnung gilt nur, wer seine Qualifikation entsprechend der drei Anlagen nachweisen kann.
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Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
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