SiGeKo – Sicherheits-und Gesundheitsschutz-Koordinator

SiGeKo / Sicherheits-und Gesundheitsschutz-Koordinator

Die Qualifikation zum “Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator” (SiGeKo) basiert auf der Baustellenverordnung von 1998. 
Die Details zur Qualifikation werden in den Anlagen der technischen Regel namens “RAB 30” definiert. Die RAB 30 ist teil des technischen Regelwerkes der Baustellenverordnung. Als geeigneter Koordinator im Sinne der Baustellenverordnung gilt nur, wer seine Qualifikation entsprechend der drei Anlagen nachweisen kann.

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Brandschutz

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Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, durch die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorgebeugt (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung), und durch die die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglicht werden (abwehrender Brandschutz).

Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie z.B. den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.

Quelle: Wikipedia