SiGeKo – Sicherheits-und Gesundheitsschutz-Koordinator

SiGeKo / Sicherheits-und Gesundheitsschutz-Koordinator

Die Qualifikation zum “Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator” (SiGeKo) basiert auf der Baustellenverordnung von 1998. 
Die Details zur Qualifikation werden in den Anlagen der technischen Regel namens “RAB 30” definiert. Die RAB 30 ist teil des technischen Regelwerkes der Baustellenverordnung. Als geeigneter Koordinator im Sinne der Baustellenverordnung gilt nur, wer seine Qualifikation entsprechend der drei Anlagen nachweisen kann.

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FaSI

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person, die zusammen mit einem Betriebsarzt (Arbeitsmediziner) Unternehmen oder Behörden ab einem Beschäftigten bei Aufgaben unterstützt, die sich aus der Umsetzungen der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ergeben.

Die Abkürzung in Deutschland lautet SiFa, je nach Berufsgenossenschaft und Gewerbe werden wegen der begrifflichen Überschneidung mit den Sicherheitsfachkräften des Bewachungsgewerbes (§34a Gewerbeordnung) und der „Sicherheitsfachkraft für Informationsschutz und Unternehmenssicherheit“ auch die Abkürzungen FASi (auf die auch in diesem Artikel zurückgegriffen wird) und gelegentlich FAS verwendet.

Zentrale Aufgabe der FASi ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit – genauer: „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung“ zu beraten und zu unterstützen.

Quelle: Definition bei Wikipedia