SiGeKo-NRW-Sicherheits-und Gesundheitsschutz-Koordinator
Die Qualifikation zum “Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator” (SiGeKo) basiert auf der Baustellenverordnung von 1998. Die Details zur Qualifikation werden in den Anlagen der technischen Regel namens “RAB 30” definiert. Die RAB 30 ist teil des technischen Regelwerkes der Baustellenverordnung. Als geeigneter Koordinator im Sinne der Baustellenverordnung gilt nur, wer seine Qualifikation entsprechend der drei Anlagen nachweisen kann.
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